Doping im Radsport

Alles, was mit reellem Radsport zu tun hat

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arkon
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Beitrag: # 6746497Beitrag arkon
25.11.2008 - 21:12

der vergleich mit kriminellen ist vollkommen überzogen. und ich muss da mit blackjura gehen: drakonische strafen zeigen nur die unfähigkeit der verantwortlichen und kommen einem berufsverbot gleich. das dürfen wir uns nicht erlauben. das ist kurzsichtige politik, die nie ihr ziel erreichen wird.
nachhaltige dopingpolitik verzichtet auf härtere strafen und greift das system an, nicht das individuum.
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Time2Play
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Beitrag: # 6746500Beitrag Time2Play
25.11.2008 - 21:25

Also ich halte Betrug schon für strafbar und nichts anderes ist es doch, wenn man sich durch leistungssteigernde Mittel einen Vorteil gegenüber seinen Mitstreitern verschafft.

Es gibt nunmal gewisse Regeln, wenn man die nicht einhalten möchte, dann sollte man sich einen anderen Sport aussuchen, eine dieser Regeln ist nunmal, dass bestimmte Substanzen verboten sind.

Jeder der diese trotzdem einnimt gehört bestraft, so einfach ist das.
das ist kurzsichtige politik, die nie ihr ziel erreichen wird.
nachhaltige dopingpolitik verzichtet auf härtere strafen und greift das system an, nicht das individuum
Viel kritisieren, aber nichts konkretes vorschlagen (Populist?), das bringt uns auch nicht weiter.
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arkon
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Beitrag: # 6746506Beitrag arkon
25.11.2008 - 21:55

zum einen ist doping nicht strafbar, zumindest nicht hierzulande. darüber brauchen wir uns gar nicht streiten.
ich bin nicht gegen strafen, ich bin nur gegen menschen, die brüllen "4 jahre sperre, lebenslange sperre, erst geköpft und dann gehangen, dann gespießt auf lange stangen...". das bringt nichts.
warum haben wir das dopingproblem, bzw. warum ist es jetzt mehr ein problem als vor 20 jahren? weil die strafen härter sind. damals wurde genau so wie heute gedopt, aber heute wird kontrolliert und bestraft. dadurch wird diese praxis zum problem erhoben.
das schlimme finde ich eigentlich das die ganzen millionen, die für die ach so tollen anti-doping-programme verpulvert werden anderswo, bzw. überall im radsport fehlen.
ich habe nicht das allheilmittel gegen doping, ich glaube auch nicht das es so etwas gibt. ich habe nur etwas gegen leute die rumschreien, sich denken wie dumm doch alle verantwortlichen sind und das sie selber die probleme sofort lösen würden und sich wieder den finger in den arsch schieben.
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Time2Play
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Beitrag: # 6746510Beitrag Time2Play
25.11.2008 - 22:26

arkon hat geschrieben: das schlimme finde ich eigentlich das die ganzen millionen, die für die ach so tollen anti-doping-programme verpulvert werden anderswo, bzw. überall im radsport fehlen.
Naja, der Radsport steckt jetzt aber in dieser Rolle und wird da auch nicht mehr rauskommen, man hätte einfach nicht damit anfangen dürfen.
Was meinste würde passieren, wenn plötzlich kein Geld mehr in den Anti Doping Kampf gesteckt werden würde?
Der Radsport würde aufs schärfste veurteilt werden, während andere, die einfach nie damit angefangen haben etwas zu investieren munter weiter verschleiern.
ich habe nur etwas gegen leute die rumschreien, sich denken wie dumm doch alle verantwortlichen sind und das sie selber die probleme sofort lösen würden und sich wieder den finger in den arsch schieben.
Ich hoffe du beziehst dich nicht auf mich, soweit ich mich erinnere habe ich so etwas bisher auch nicht gesagt.
Ich will auch keine höheren Strafen, nur halt auch keine niedrigeren, sodass Doping zum Kavalliersdelikt wird und eigentlich jeder Profi erstmal dopt, bis es ihn einmal erwischt hat.
Denn genau das würde doch bei niedrigeren Strafen passieren.
Man muss ein Mittelmaß finden, lebenslang wäre einfach übertrieben, da geb ich dir Recht.
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arkon
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Beitrag: # 6746511Beitrag arkon
25.11.2008 - 22:45

und was ist mit den derzeitigen strafen nicht in ordnung? ich finde sie angemessen, abgesehen einmal von den 4 jahren pro-tour. das ist absolut lächerlich. aber zwei jahre sind doch völlig in ordnung. klar, die uci muss ein bisschen wind machen für längere strafen, sagt ja auch keiner was gegen (solange sie nicht auf die idee kommen so etwas ernsthaft zu fordern...).
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Beitrag: # 6746518Beitrag Time2Play
26.11.2008 - 0:09

Mit den derzeitigen Strafen ist alles in Ordnung, ich war nur gegen die Idee von BlackHackz bei einem "Geständnis" das Strafmaß zu verringern und ich beziehe mich jetzt explizit auf die Geständnisse, in denen eh nur das zugegeben wird was eh schon bekannt ist.
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Tobinho
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Beitrag: # 6746531Beitrag Tobinho
26.11.2008 - 13:39

Time2Play hat geschrieben: Einfacher Vorschlag: Nicht Dopen!
Wenn das so einfach wäre.Du weißt doch auch unter welchem Druck Radprofis stehen,außerdem zählen in der heutigen gesellschafft nur Siege-meistens.Dahin wirst du die Top-Fahrer niemals bringen können sauber zu sein dafür ist der Radsport,vorallem die Funktionäre und die Hintermänner,zu versaut.Wenn ein Fahrer die Chance hat die Tour de France zu gewinnen dann kann ein Doping-Anbegot für einen Sportler sehr verlocklend sein.Es wird dem Sportler eingeredet das man das Doping eh nicht nachweißen kann und das es keine Nebenwirkungen gäbe.Was natürlich völiiger quatsch ist...

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Beitrag: # 6746533Beitrag Lance Armstrong Fan
26.11.2008 - 13:58

Warum sträuben sich hier eigentlich ein paar gegen längere Strafen?

Wenn ich die Strafe jetzt verdopple, dann ist doch der Anreiz auszupacken und die Chance eine Halbierung zu bekommen viel größer. Wenn ein 28-jähriger dopt und dann vier Jahre gesperrt wird, ist das für den wirklich bitter. Mit 32 zurückzukommen, da hat man die besten Radsportjahre verpasst.

Wenn er dann aber wirklich sinnvoll auspackt und nur zwei Jahre bekommt besteht zumindest die Chance mehr Infos über die Hintermänner zu bekommen.
Gruß LAF

Sieger: Bayernrundfahrt 08, Lombardeirundfahrt 08, Cyclassics 08
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arkon
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Beitrag: # 6746538Beitrag arkon
26.11.2008 - 15:21

die idee an sich ist ja ganz nett, aber: was machst du mit denen, die einfach nichts mehr sinnvolles auspacken können? ausserdem ist ein comeback wirklich schwierig wenn man geständig war, dafür gibts ja mehr als genug beispiele. ausserdem ist eine strafe von vier jahren ersteinmal eine strafe von vier jahren. das du sie in der praxis immer reduzieren willst, das steht ersteinmal auf einem anderen blatt.
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Beitrag: # 6746539Beitrag TheBike
26.11.2008 - 15:28

ich wäre dafür das sie komplett gesperrt werden, nie wieder als profi fahren dürfen, vielleicht würde das einige davon abhalten..diese idioten, wissen wie ernst es um ihren sport steht und sind immer noch am dopen! grad so junge fahrer wie ricco und kohl! wer weiß wer noch mit verbotenen substanzen bei der tour unterwegs war!?

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Time2Play
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Beitrag: # 6746542Beitrag Time2Play
26.11.2008 - 15:39

@Tobinho
Ach Tobinho jetzt komm, sei doch nicht so naiv :roll:

Das sind alles erwachsene Menschen, du kannst mir nicht erzählen, dass da der böse Onkel Funktionär gekommen ist ihnen das Bblaue vom Himmel erzählt hat und sie bis heute noch glauben, dass Doping nicht nachweisebar wäre und das alles ein schrecklicher Irrtum sein muss.
Ich denke, dass einige Radfahrer sich der Problematik und der Risiken mehr bewusst sind als so mancher Forenuser hier...

@arkon
Nochmal zu dieser Rechtssache:
Wenn du in der Schule abguckst wirst du dafür mit Sicherheit nicht ins Gefängnis kommen, weil es nicht "strafbar" ist, da du damit aber gegen die von der Schule vorgegebenen Regelen brichst, kannste von der Schule fliegen und andere Schulen müssen dich nicht unbedingt aufnehmen (ja etwas extrem, soll aber nur als Beispiel dienen).
Genau das gleiche ist es doch beim Radsport, es zwingt sie ja niemand bei der Tour de France o.Ä. teilzunehmen.
Aber wenn sie dort teilnehmen hat die UCI auch das Recht die Fahrer zu bestrafen die die Regelen brechen, diese wurden zum großen Teil sogar durch Verträge abgesichert.

Meines Erachtens nach kann sich kein Fahrer beschwereren wenn er eine lebenslange Strafe erhält, weil er gegen die Grundsätze der UCI verstoßen hat und damit dem Image des Radsports schadet.

Ich kann es gut verstehen, wenn Firmen massenweise aus dem Radsport aussteigen, auch wenn es eigentlich n gutes Zeichen ist, wenn Doper entlarvt werden, der Ottonormalverbraucher wird sich nur denken "Dass die auch noch dieses Doper Team unterstützen, schlimm sowas", was mit Sicherheit keine gute Werbung für eine Firma ist.

Naja ich drifte ein wenig ab, ist aber auch egal, denn das Wesentliche ist hoffentlich klar geworden.
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Lance Armstrong Fan
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Beitrag: # 6746549Beitrag Lance Armstrong Fan
26.11.2008 - 15:59

arkon hat geschrieben:die idee an sich ist ja ganz nett, aber: was machst du mit denen, die einfach nichts mehr sinnvolles auspacken können? ausserdem ist ein comeback wirklich schwierig wenn man geständig war, dafür gibts ja mehr als genug beispiele. ausserdem ist eine strafe von vier jahren ersteinmal eine strafe von vier jahren. das du sie in der praxis immer reduzieren willst, das steht ersteinmal auf einem anderen blatt.
Ok, nichts sinnvolles mehr auspacken können ist ein Grund, aber sagen wir mal er nennt zumindest den Dealer, von dem er seine Dopingmittel bekommen hat, dann ist das zumindest mal ein Anfang.
Ich sehe durchaus das Problem, aber für mich ist momentan noch nicht genug Anreiz bei der Kronzeugenregelung dabei.
Und zwei Jahre Sperre drücken doch die meisten ab, um danach wieder fahren zu können. Das Problem ist doch das Schweigen und das kann ich nur mit wirklich lukrativen Angeboten beenden.
Gruß LAF

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BlackHackz
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Beitrag: # 6746555Beitrag BlackHackz
26.11.2008 - 16:53

Diese Kronzeugenregelung funktioniert nicht. Das habe ich schon eine Seite weiter zurück dargelegt.
Kennst du einen Mafia-Buchhalter, der nach seinen belastenden Aussagen zurück zur Mafia stoßen kann?
Jeder, der groß ausgepackt hat und Namen nennt, wird doch von keinem großen Team mehr unter Vertrag genommen. Das ist doch der wichtige Punkt, warum diese Kronzeugenregelung gerade für Fahrer, die nochmal zurückkommen wollen, gar keine Alternative ist. Man schaue sich Sinkewitz mal an. Gibt es einen sportlichen Grund, warum der keinen Vertrag bei einem großen Team bekommen hat?
Also Vergleich dazu Basso und Vino, die nichts gesagt haben über andere und mit Kusshand aufgenommen werden. Von Jacksche will ich gar nicht sprechen!

Dann zu den erhöhten Strafen: Jemand hat sich hier für lebenslängliches Berufsverbot ausgesprochen. Da frage ich mich doch ernsthaft, wie derjenige das durchsetzen würde?
Erstens ist das wieder so, dass die Gesamtlast der Schuld dem Fahrer zugeschrieben wird (unrechtlicherweise) und zweitens
was ist denn genau das Verbrechen, das man den Fahrern vorwirft?

Geht hier wirklich jemand soweit, Doping als Verbrechen zu bezeichnen, der Strafen von 4 Jahren bis lebenslängliches Berufsverbot nach sich ziehen könnte? Also da muss man mal ein bisschen die Kirche im Dorf lassen.
Übrigens, wenn die UCI auf die Idee kommen sollte, lebenslange Ausschlusssperren bei Doping-Erstvergehen ins Regelwerk aufzunehmen, würden sie mit allen Europäischen Rechtssprechungen erhebliche Probleme bekommen. Das wäre überhaupt nicht mit irgendeiner Form der Strafzumessungslehre vereinbar und würde den gesamten Fortschritt den die Menschheit in der Rechtssprechung seit dem Mittelalter gemacht hat, mit Füßen treten. Die radikalsten Lösungen sind selten die besten.

Das Schulbeispiel, Time2Play ist übrigens haltlos. Selbst bei Beschädigung von Schuleigentum, ja sogar körperlichen Übergriffen gegen Mitschüler ist keine Schule verpflichtet, den Schüler von der Schule zu werfen. Beim erstmaligen Verstoß gegen eine Schulregel wird niemals das volle Strafmaß ausgeschöpft. Das ist ja gerade die Errungenschaft des Rechtsstaates, dass man bei erstmaliger Auffälligkeit niemals so stark bestraft wird, wie ein Gewohnheitstäter mit den gleichen Tatbestandsmerkmalen.

Ich kann ja verstehen, dass das Rechtsempfinden fordert, Doper härter zu bestrafen, weil das erstmal das populärste Mittel ist, etwas zu tun gegen Probleme.
Aber es ist ein absoluter Irrglaube, dass höhere Strafen weniger Verstöße nach sich ziehen. Die Erhöhung der Strafe ist nicht primär ein Mittel der Abschreckung, sondern der Einordnung der Tat in das Rechtsempfinden der Gesellschaft und eine Möglichkeit der Sühne für die Verstöße des Täters (!!!).
Das primäre Mittel der Abschreckung ist die Erhöhung der Effizienz der Strafverfolgung, also die Gefahr, erwischt zu werden.

Bestes Beispiel: Internetkriminalität!

Vor 7-10 Jahren wurde gebrannt, was das Zeug hält, hat keine Interessiert, da es noch kein gesellschaftliches Problem war.
Als diese Art der "Kriminalität" weiter zu nahm, hat man reagiert, indem man das Urheberrecht erweitert hat auch auf diese neuen Medien. Das half nichts.
Dann kam die legendäre Kinowerbung, also dieses noch 5 Mal Singen !

Hat das jemanden gejuckt? Kaum, obwohl die Strafe für dieses Vergehen unglaublich dramatisch angezogen wurde (auf Dränger der Industrie natürlich).

Wenn aber jemand aus dem Bekanntenkreis eine Abmahnung und eine Aufforderung zum Wertersatz erhält, dann denkt man doch über seine Tätigkeiten im Internet sofort nach. "Auch mich könnte es erwischen", denkt man sich dann.


Dieses banale Beispiel zeigt, dass höhere Strafen eben nicht = weniger Verstöße bedeutet.
Wenn man dem Doping jetzt also eine 4 jähriges Berufsverbot anhängen würde, würde es höher gestellt werden als Körperverletzung, Raub und wenn man sogar lebenslängliche Berufsverbote aussprechen würde, wäre sogar der Betrug, den man ja mit Doping vergleichen kann, mit einer deutlich milderen Strafe besehen. Das kann es doch nicht sein!

(von der fehlenden Alleinverantwortlichkeit des Sportlers ganz zu schweigen)
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Beitrag: # 6746558Beitrag Time2Play
26.11.2008 - 17:02

@BlackHackz
Sinkewitz und Jaschke sind aber schlechte Beispiele, sie haben eben keine Namen genannt, sondern einfach nur haltlos mit Vorwürfen um sich geworfen, nur um ihr Strafmaß zu verkürzen und sich als Retter des Radsports hinzustellen.

Kein Wunder, dass sie keinen Vertrag mehr bei einem großen Team bekommen haben, da kann ich die Teammanager voll und ganz verstehen.
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Beitrag: # 6746560Beitrag BlackHackz
26.11.2008 - 17:33

Aber wie soll man denn von einem Radsportler verlangen können, Beweise zu sammeln?
Es ist ja nicht so, dass Doper in einem Schränkchen ihre Akten über Doping ordnen, die lassen doch lieber sofort alle Beweise verschwinden.

Es ist ja dann auch Aufgabe der Strafverfolgung mit den Namen und Informationen nach Anhaltspunkten zu forschen und diese dann zusammenzusetzen.

Aber irgendwie dreht sich jeder 2. Post von mir nur noch um Recht, das nervt mich mittlerweile ;) Eigentlich bin ich in meiner Freizeit nicht so, dass ich auf Gesetze poche, also Entschuldigung, falls sich hier jemand davon auch genvervt fühlt. :D
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Beitrag: # 6746577Beitrag Time2Play
26.11.2008 - 19:16

Ich red ja gar nicht von Beweise sammeln ;)

Aber wenn jemand mehrmals verkündet, er würde alles aufdecken und alle Namen nennen, nacher aber nichts weiter kommt als "das Team dopt und das auch und bei dem wird sowieso nur gedopt" dann läuft da was schief.

Ich bin nicht 100% in dem Fall informiert, aber hat Sinkewitz überhaupt irgendwelche Namen genannt? Z.B. von wem er das Doping hat etc.?
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Beitrag: # 6746599Beitrag sciby
26.11.2008 - 21:46

das mit dem Beweise sammeln und Untersuchungen anstellen ist doch gar nicht so doof. Ein postover Test mit A und B Probe reicht aus um jemanden für eine Zeit von 0-2 Jahrne zu sperren. Ein 100% eindeutiger DNA Abgleich vom Tatort reicht auch nicht aus, um den Täter zu veruteilen. Da wird auch nach den Gründen und Ursachen geforscht. Warum macht man das nicht bei Dopern? Es ist einfach unverständlich, wieso man nicht versucht das Netzwerk, sondern nur die Empfänger, zu stoppen.
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arkon
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Beitrag: # 6746624Beitrag arkon
27.11.2008 - 10:48

ich hab aber noch eine frage an blackhackz, und zwar: auch wenn man vertraege abschliesst, das man gesperrt werden darf, die strafen schon seit langem offenliegen, so bleibt doch fuer den sportler immer noch der rechtsweg, die strafe vor gericht zu bestreiten. also nur fuer den fall, das er jetzt wirklich lebenslang gesperrt werden sollte.
man kann doch auch als chef nicht einfach die aufgabenbereiche seiner mitarbeiter umverteilen. "der gefaellt mir nicht, der putzt jetzt klos", oder...
na, auf jedenfall heisst vertrag nicht gleich rechtens. vertraege werden viel geschlossen, weniger gehalten und vor gericht erstreitbar sind laengst nicht alle.
aber: stimmt das ueberhaupt? ich bin mir doch ziemlich sicher. und: wie heissen die grundsaetze dafuer. und vor allem: wieviel jahre sind zu viel fuer einen radsportler?
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Beitrag: # 6746625Beitrag Fus87
27.11.2008 - 11:24

Wäre ich selbst Radprofi, würde ich (hoffentlich) nicht dopen, und mir Mühe geben, keine suspekten Mittelchen zu mir zu nehmen usw.
Es kann aber sein, dass irgendein normalerweise harmloses und erlaubtes Mittel (z.B. Vitamintabletten) verunreinigt ist.
In dem Fall, dass ich dann positiv getestet werde, würde ich zwar versuchen, meine Unschuld zu beweisen. Sollte es aber zu einer Sperre kommen, wäre ich logischerweise eher bereit, 2 Jahre zu akzeptieren (um des Vertrauens willen, das der Sport benötigt) als 4 Jahre oder eine lebenslängliche Sperre.

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BlackHackz
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Beitrag: # 6746644Beitrag BlackHackz
27.11.2008 - 16:18

Also arkon, deine Fragen zu beantworten ist äußerst schwierig, weil gerade das Vertragsrecht (und das Arbeitsvertragrecht im Besonderen) ein sehr komplexes Thema ist.

Also erstmal gilt der Leitsatz des römischen Rechts: pacta sunt servanda, also Verträge müssen eingehalten werden. Dass das nur der Leitsatz ist und es viele Ausnahmen zu dieser Regel gibt, dürfte allen klar sein.
Weiterhin richtig ist auch, dass ein Vertrag, bloß weil er zum Abschluss kommt, noch lange nicht rechtmäßig sein muss. Dafür muss man wissen, dass in deutschem Recht das Trennungs- und Abstraktionsprinzip gilt. Das heißt ein Vertrag ist nur ein Verpflichtungsgeschäft, aus dem sich die Verfügungsgeschäfte ableiten. Diese Verfügungsgeschäfte können unabhängig voneinander wirksam sein.
Einfaches Beispiel aus dem Kaufvertragsrecht: Ein beschränkt Geschäftsfähiger (Minderjähriger nach der Vollendung des 7. Lebensjahres) geht in einen Laden und kauft ohne das Wissen seiner Eltern einen Lutscher für 10 Cent.

Dabei ist ein Kaufvertrag zustande gekommen zwischen dem Verkäufer und dem Minderjährigen. Eigentlich nichts dabei, gibt es jeden Tag zig Mal. Der Vertrag als solches, bildet aber nur einen gewissen Rahmen. Der sagt nämlich nur aus, dass der Verkäufer sich verpflichtet, den Lutscher zu übereignen (frei von Sachmängeln ;) ) und das Kind wird verpflichtet, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen. Der Kaufvertrag ist aber schwebend unwirksam, weil die Eltern (oder die gesetzlichen Vertreter) nicht in das Rechtsgeschäft ihres Kindes eingewilligt haben (das ist aber nicht der einzige Grund). Somit ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.

Das ist ein Vertrag, mehr passiert da noch nicht. Nun greift die Abstraktion, die Übereignung des Lutschers und des Geldes sind wieder 2 unterschiedliche Rechtsgeschäfte.

Der Clou: Die Übereignung des Geldes vom Kind an den Verkäufer war unrechtmäßig. Der Verkäufer ist also Besitzer des Geldes geworden, aber nicht Eigentümer, da das Kind ohne Einwilligung seiner Eltern gehandelt hat und die Übereignung des Eigentums einen rechtlichen Nachteil darstellt. Somit müsste der Verkäufer das Geld zurückgeben.
Der wirkliche Clou ;) :Das Kind ist auf den ersten Blick aber sehr wohl rechtmäßiger Eigentümer des Lutschers geworden. Dies ist eine andere Übereignung. Hier hat das Kind nur etwas erhalten, also keinen rechtlichen Nachteil (es sei denn mit dem Erhalt wäre eine Pflicht entstanden, ein Kredit oder ähnliches). Da das Geschäft keinen rechtl. Nachteil mit sich bringt, ist eine Einwilligung der Eltern nicht erforderlich. Somit ist es offensichtlich rechtmäßiger Eigentümer und Besitzer des Lutschers.
Natürlich muss das Kind den Lutscher trotzdem herausgeben, weil der Kaufvertrag unwirksam ist. Dies ist aber in einer anderen Norm zu prüfen. Übrigens kann der Verkäufer nicht einfach irgendwelche 10 Cent herausgeben, es muss genau das 10Cent-Stück sein, welches er vom Kind erhalten hat. Man braucht 3 Paragraphen um über die Vermischung, über die Verbindung von beweglichen Sachen, bis zum Wertersatz einen Anspruch auf Herausgabe des Geldwertes ableitet.

Warum schreibe ich das alles? Um zu zeigen, dass schon so eine banale Alltagssituation eines kleinen Kaufvertrages über 10Cent, eine 2-seitige Verpflichtung, einiges an Denkarbeit und Dogmatik erfordert. Wenn man sich jetzt vorstellt, dass ein Arbeitsvertrag über unheimlich viele Normen und auch ungeschriebenen Verpflichtungen führt, dann kann man sich vorstellen, dass es jetzt hier sehr schwer wäre darüber großartige was zu schreiben.
Zumal ich mich nicht im Geringsten mit Sportlerverträgen auseinandergesetzt habe, ich habe noch nie einen gesehen.
Ich habe keine Ahnung, ob die sich verpflichten, keinen Schaden ihrer Firma (die Firma=Inhaber der Teamlizenz) zuzufügen oder sonstwas.

Erstmal zu den Fahrerverträgen mit den Teams:
Im Radsport stelle ich mir das eigentlich so vor, dass man ja einen Vertrag abschließt, der vorsieht, dass man Rennen fährt, vllt sogar eine vorgeschriebene Mindestanzahl oder sowas, keine Ahnung. Aber das aktive Teilnehmen an Wettbewerben müsste irgendwie verankert sein. Wenn jetzt ein vermutlicher Doper (Schumacher z.B.) bei dem Lizenzhalter vom Team Quik.Step einen Vertrag abschließt über 2 Jahre und dann 2 Wochen später herauskommt, dass er wegen Dopings gesperrt wird, kann das Team den Vertrag auflösen.

Das kann man vllt ungefähr damit vergleichen, dass eine Firma wie Siemens einen Buchhalter sucht, einen findet, mit dem einen Arbeitsvertrag schließt und sich dann herausstellt, dass der auf Zahlen allergisch reagiert und nichtmal die Grundrechenarten beherrscht. In so einem Fall muss der Vertrag ja anfechtbar sein. Eine Täuschung liegt vor, Siemens hätte den Vertrag nie angeboten, wenn sie gewusst hätten, dass der vermeintliche Buchhalter über keine Qualifikation verfügt.
Im Radsport wird das so sein, dass wenn es zu einer Sperre eines Fahrers kommt, dieser ja nicht mehr den Vertrag mit dem Lizennehmer erfüllen kann, weil er keine Rennen mehr fahren darf.
Somit kann auch hier der Vertrag aufgelöst werden.

Aber ich glaube, deine Frage bezog sich eher darauf, auf welcher vertraglichen Grundlage die UCI oder die NADA die Fahrer verurteilt?!
Das weiß ich schlicht nicht, dafür kenne ich mich mit der Administration im Radsport zu wenig aus.
Aber ich denke mir folgendes: Die UCI hat die Schirmherrschaft über den professionellen Radsport. Sie verleiht den nationalen Radsportorganisationen, die ihr unterstellt sind, die Autonomie, Rennlizenzen/Profilizenzen zu vergeben (deshalb kann der Fahrer auch nur dort "angeklagt" werden, woher er die Rennlizenz bezieht).
Um eine derartige Profilizenz zu erhalten, werden die Fahrer wohl die AGB der UCI als administrative Dachorganisation akzeptieren müssen. Also schließen sie, wie arkon wohl richtig vermutet, einen Vertrag mit der UCI. Profilizenz gegen Geld unter der Einhaltung bestimmter Regeln (AGB).
Nun weiß ich nicht, ob in diesen AGB bereits Klauseln enthalten sind, die eine Sanktionierungsandrohung beim Nachweis verbotener Substanzen rechtlich begründen.
Das halte ich aber für eher wahrscheinlich, aber genau kann ich das nicht sagen. Damit gäbe es eine zentrale Doping-Richtlinie und das ist besser, als wenn jeder national sein eigenes Süppchen kochen könnte.

ABER: Ganz offensichtlich unterliegen die Sportler der Gerichtsbarkeit der jeweiligen nationalen Sportverbände. In Deutschland wäre das also der BDR. Dieser BDR arbeitet wohl eng mit der NADA in Deutschland zusammen. Das heißt, der BDR beauftragt die NADA mit der operativen Überwachung und Kontrolle von Testwerten der Mitglieder des BDR. Wenn ein Verstoß gegen die von der UCI festgelegten (weil zentral geregelten) Höchstwerte bei Substanzen festgestellt werden, dann übermittelt offensichtlich (alles ohne Gewähr, aber so würde das für mich am meisten Sinn ergeben) die NADA den Verstoß an den BDR, dieser dann an die UCI, welche dann wiederum den BDR bittet, ein Lizenzentzugverfahren einzuleiten. In diesem wird dann geprüft, ob der Sportler gegen geltende Regeln des Dachverbandes UCI verstoßen hat und wird bei Erfüllung dann sanktioniert.
Jetzt kommen wir zum Spannenden: Diese Sanktionen müssen in den Zentralen Leitlinien der UCI (also auch in den AGB) auftauchen. Sonst könnte jeder nationale Spitzenverband sich seine eigenen Sanktionen ausdenken. Wer diese Sanktionen festlegt weiß ich nicht, irgendwelche Leute der UCI wahrscheinlich.

Da die Richtlinien der UCI natürlich nicht mit Gesetzen gleichgestellt werden können, dürfen sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Das ist auch der Grund, warum die UCI nicht selbst Verfahren einleiten kann. Wo könnte der Sportler denn dann noch zivilrechtlich klagen? Oder sogar verfassungsrechtlich? (Denn bei sehr langen Berufsverboten kommt man vllt schon ins Verfassungsrecht rein). Denn ein weltweites Recht gibt es in dem Sinne nicht. (Völkerrechtlich gibt es im Radsport eher wenige Bedenken ;) ) Ein Sportler muss sich also immer nach den Gesetzen im entsprechenden Land gegen Urteile der nationalen Verbände wehren.
Also muss die UCI die nationalen Verbände anklagen lassen.
Dass die UCI dann bei Nichtgefallen des Urteils groß aufschreit ist eine andere Frage, eigentlich haben die sich da nicht groß einzumischen.
Wenn ein Sporler meint, dass er zu Unrecht bestraft wurde, weil es Verfahrensfehler gab oder weil die materielle Begründung des Urteils völlig fehlgeleitet ist, muss er ein deutsches Zivilrecht anrufen. Wenn er meint, dass ein lebenslanges Urteil ungerechtfertigt ist, weil es entweder mit dem Zivilrecht oder sogar mit seinen Grundrechten kollidiert, dann muss er die jeweiligen Zivil- und Verfassunggerichte seine Landes anrufen.

Aber hier ist eben das Problem mit der lebenslangen Berufssperre beim Erstverstoß zu finden. Wenn Ärzte, Beamte oder andere Amtsträger grob gegen ihren Eid verstoßen, dann kann man ihnen ihren Status/Probation entziehen und für immer verweigern. Von Radsportlern steht logischerweise nichts im Gesetz. Es gibt meiner Einschätzung nach einfach keine Gesetzesgrundlage für das lebenslange Berufsverbot bei Sportlern. Bei Ärzten und Beamten begründet man das Verbot ja auch mit extrem gesellschaftsschädlichem Verhalten. Wenn ein Sporler dopt, dann ist das aber nicht extrem gesellschaftsschädigend. Somit kann die UCI natürlich in ihrem Reglement festhalten, dass sie die Lizenzvergabe auf Lebenszeit verweigern an Sportler, die einen Verstoß gegen ihre Doping-Richtlinien begangen haben. Aber schon der BDR müsste dort abblocken. Der ist nämlich an das NOK in Deutschland gebunden und die werden damit auch so ihre Probleme haben. Aber meiner Meinung nach, kommt es spätestens vor einem deutschen Gericht dazu, dass diese Sperre nicht bestehen bleibt und die Regel der Sperre auf Lebenszeit bei Erstverstoß keinen gesetzlichen Bestand hat.

Tja zu der Frage, wieviele Jahre zuviel für einen Radsportler sind, kann ich nichts sagen. Das ist eine reine Ermessensfrage und hier gilt der Grundsatz: 2 Juristen, 6 Meinungen. Also wenn du zu dem Thema 2 Juristen befragst, erhälst du 6 Meinungen. Das ist einfach so, kaum etwas im Rechtssystem deckt alles ab. Gesetze sind überall auf der Welt abstrakt formuliert. Das hat den Vorteil, dass man wenige Paragraphen (wenige... :D ) braucht, um für alle erdenklichen Sachverhalte eine Norm anwenden zu können. Das hat aber natürlich auch den Nachteil, dass man im konkreten Einzelfall auslegen kann. Für den dopenden Radsportler ist objektiv alles, von kompletter Straffreiheit bis lebenslange Freiheitsstrafe auf seine Art vertretbar. Rein intuitiv und nach meiner Meinung würde ich sagen, dass man einen Strafrahmen steckt von 6 Monaten bis 5 Jahren Lizenzentzug. Dann kann man auf jeden Fall angemessen reagieren. Dazu erlässt man in jedem Land ein Doping-Gesetz, das die Strafverfolgung legitimiert und einfacher gestaltet.
Auch diese Vorschläge hat natürlich seine Nachteile, aber meiner Meinung nach, wäre es genau das Richtige.
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27.11.2008 - 18:46

Fus87 hat geschrieben: Es kann aber sein, dass irgendein normalerweise harmloses und erlaubtes Mittel (z.B. Vitamintabletten) verunreinigt ist.
Solche unbeabsichtigte Dopingvergehen können immer vorkommen, und sollten auch entsprechend milde bestraft werden. Anders sieht es aber aus, wenn bei jemand EPO im Blut nachgewiesen wird. EPO muß man sich schon bewußt spritzen. Das selbe bei Eigen- und Fremdblutdoping.

Ich würde folgendes vorschlagen:
Die Dopingkontrollen komplett in die Hände der WADA bzw. der nationalen Antidopingagenturen zu legen. Die Verbände könnten eventuell ein Interesse daran haben, daß einige positive Proben verschwinden, aus welchen Gründen auch immer.

Der nächste Punkt ist, daß man zwischen harten und leichten Dopingvergehen unterscheidet. Ein leichtes Dopingvergehen, wären z.B. verunreinigte Nahrungsergänzungmittel, oder ein Asthmamittel, für jenes die Genehmigung ausgelaufen ist. Hartes Doping wäre Doping, bei dem ganz klar eine Betrugsabsicht ersichtlich ist, also EPO, Fremd-/Eigenblut, Insulin, etc...

Zu letzt die Strafen. Bei einer positiven Dopingprobe mit hartem Doping (also EPO etc...) generell zwei Jahre. Man könnte vielleicht für Kronzeugen eine Ausnahme machen. Eventuell könnte man ein Fahrer ein zusätzlichen (halben Jahr) für ProTour-Rennen sperren. Bei einem zweiten Vergehen, würde sich die Sperre erhöhen, und zwar nach folgender Formel
Länge der Sperre = 2*(Anzahl der bereits abgesessenen Sperren+1)
Das heißt, beim ersten Mal eine Sperre von 2 Jahren, beim zweiten Mal 4 Jahre, beim dritten Mal 6, beim vierten... Nun, ein viertes Mal dürfte es dann nicht mehr geben, die Sperre läge dann aber bei 8 Jahren.

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