Aber das hier:
enthält Fehler. Wen das jetzt nicht interessiert, der möge sich den Beitrag nicht durchlesen, es geht nicht mehr um den REVO!Wenn ein Produkt ein Mangel hat, darf der Verkäufer dreimal nachbessern oder aber der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten. Und ein Bug ist ein Mangel, sogar ein arglistiger (man kann ja schlecht die DVD röntgen)! Wer ein PC Spiel nicht zurück nimmt macht sich strafbar, und nicht anders. Wer das Gegenteil behauptet, den werfe ich vorsätzliches Verbreiten von Halbwahrheiten vor. Ich hab ja wohl nun nicht 2 Jahre mit dem HGB gearbeitet um jetzt als Nichtswissender dargestellt zu werden. Was wohl die IHK dazu sagen würde. Nebenbei hab ich auch einige Infos von Publishern selbst erhalten (da ja viele es einfach nicht wahrhaben wollen was den PC Markt betrifft)
So, hat ein Produkt einen Mangel, dann hat der Käufer Rechte aus dem BGB. Diese Rechte stehen in §437, der Paragraph "heißt" sogar: Rechte des Käufers bei Mängeln.
Dieser §437 gibt 3 Rechte vor (abschließend!):
1. Nacherfüllung (meistens durch Patches, aber nicht vom Einzelhändler, sondern vom Entwickler)
2. Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises
3. Schadenersatz (neben -,statt -,statt der ganzen Leistung) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (spielt in diesem Fall hier keine Rolle).
Der Kunde darf aussuchen, für was er sich entscheidet, es sei denn, der Mangel ist objektiv unerheblich, dann ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen und er hat nur Anspruch auf Nacherfüllung/Nachbesserung.
Erschreckend ist dieser Satz: "Ein Bug ist ein Mangel, sogar ein arglistiger". Ein Bug kann durchaus ein Mangel sein (laut BGH ist er dass, wenn er den Programmablauf stört oder zum Fehlen einer objektiven Gebrauchstauglichkeit führt), aber arglistig hat in diesem Zusammenhang gar nichts verloren. Was du vermutlich meinst, ist nicht der "arglistige Mangel", sondern die arglistige Täuschung (durch arglistiges Verschweigen) des Verkäufers, was dazu führen kann, dass der Kaufvertrag angefochten wird. Aber von einer vorsätzlichen Täuschung des Kunden vom Verkäufer auszugehen, entbehrt jeglicher Dogmatik. Wenn du einen Verkäufer fragen würdest, ob das Spiel denn bugfrei ist und 100%ig sicher läuft und dieser sagt "Ja, das ist so", ohne es zu wissen oder obwohl er weiß, dass es nicht so ist, dann kann man so argumentieren (Schulbeispiel: Verkauf von gebrauchten Autos und die beliebte Frage, ob der Wagen mal einen Unfall hatte. Wenn der Verkäufer hier falsche Angaben macht, DANN ist das arglistige Täuschung). Also ein arglistig verschwiegener Mangel liegt in aller Regel nicht vor, es handelt sich höchstens um einen verdeckten Mangel (das, was du mit dem Röntgen meintest).
Wer ein PC-Spiel nicht zurücknimmt macht sich natürlich nicht strafbar. Wenn du sowas schon sagst, musst du auch sagen wonach er sich strafbar machen soll. Wenn der Verkäufer im Zuge eines Rückgewährschuldverhältnisses (also wenn man vom Kaufvertrag zurücktritt) die Leistung (Rückgabe des Geldes) verweigert, sieht er sich erstmal zivilrechtlichen Ansprüchen (Herausgabeanspruch nach §985 und §812) ausgesetzt. Diebstahl ist das noch lange nicht.
Warum die Diskussion entstanden ist, fragst du im ersten Satz?
Ja, gerade darum ging es doch. Lies doch einfach nochmal die Posts durch. Es ging darum, dass man das Spiel ja wieder zurückbringen könne, ohne Grund. Megamen hat ja nun erklärt, dass er offensichtlich einen sehr netten Laden bei sich hat, die das machen. Aber du hast ja losgepoltert, dass so ein Händler sowieso gesetzlich gezwungen ist, die Spiele zurückzunehmen. Und da möchte ich immernoch wissen, wie du darauf kommst. Zeig mir die Norm. 2 Jahre Arbeit mit dem HGB müssen dich doch gelehrt haben, dass man am besten mit Fakten, also Paragraphen argumentiert. Du verbreitest Un-/Halbwahrheiten, dabei bleibe ich.Und hab ich irgendwas von zurückgeben wegen nicht vorhandenen Spaßfaktor gesagt?