Kleine juristische Klugscheißerei - der Terminus "Bürgerliches Recht" (--> Zivilrecht, Privatrecht) beschreibt die Rechtsmaterie, die das Verhältnis von Privaten untereinader regelt (sehr grob umschrieben). Das BtMG ist Öffentliches Recht, partielle auch Strafrecht, welches seinerseits bei Lichte betrachtet nur eine Sondermaterie des Öffentlichen Rechts ist.ETXE hat geschrieben:Was nun das bürgerliche Recht angeht, sieht es so aus, daß eindeutig ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTM) vorgelegen hat, bei dem viele arme kleine Raver eventuell schon in den Knast eingefahren wären, bei Ullrich ist es erst gar nicht zum Verfahren gekommen, da zur Anklage bzw. Nicht-Anklage seine spezielle Situation herangezogen wurde...
Aber back to topic - das mit zweierlei Maß gemessen wird, sobald ein Promi beteiligt ist, muss als Faktum angesehen werden.
Jüngstes Bsp.: Immendorff, nur ja nicht mehr als 12 Monate Bewährungsstrafe, sonst ist ja die schöne Pension weg. Unfassbar.